Fahren ohne Führerschein: Was ist erlaubt? (DE)

Begriffe klar erklärt!

Führerschein vs. Prüfbescheinigung (Mofa): Eine Mofa‑Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Sie ist ein separater Nachweis speziell für Fahrzeuge bis 25 km/h (z. B. Mofa, bestimmte drei‑/vierrädrige Fahrzeuge). Kein Führerschein bedeutet nicht, dass keine Prüfbescheinigung erforderlich ist. Für viele 25‑km/h‑Modelle ist die Prüfbescheinigung Pflicht.

6‑km/h‑Mobilitätshilfe: Sehr langsame, für den Gehweg geeignete Elektrorollstühle/Elektromobile (ca. 6 km/h) gelten als Mobilitätshilfen. In der Praxis keine Fahrerlaubnis, keine Prüfbescheinigung, keine Zulassung und meist keine Versicherungspflicht (Details je nach Fahrzeugtyp und Versicherer).

15‑km/h‑Krankenfahrstuhl: Einsitzig, für körperlich behinderte Personen bestimmt; führerscheinfrei, aber Versicherung und Betriebserlaubnis/ABE/CoC nötig. Mindestalter kann greifen (in der Praxis häufig 15 Jahre).

Kurzfassung: Ganz ohne irgendeine Berechtigung darf man in Deutschland nur sehr wenige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Häufig gilt: kein Führerschein nötig, aber z. B. Mofa‑Prüfbescheinigung, Mindestalter oder Einstufung als motorisierter Krankenfahrstuhl. Hier erklären wir’s kompakt, rechtssicher und mit Beispielen – inklusive Links zu passenden Volta‑Fahrzeugen.



1) Elektrokleinstfahrzeuge (E‑Scooter)

Erlaubt ohne Führerschein.

  • Mindestalter: 14 Jahre

  • Pflicht: Versicherungsplakette & Betriebserlaubnis

  • Helm: empfohlen (keine Pflicht)

  • Wo fahren? Radweg/ Fahrbahn; nicht Gehweg

Passende Produkte bei uns:

Rechtsgrundlage: eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung). Details siehe Abschnitt „Rechtlicher Hinweis“.


2) Mofa / 25‑km/h‑Kleinstfahrzeuge

Grundsatz (sehr wichtig): Führerscheinfreiohne Nachweis. Für viele 25‑km/h‑Fahrzeuge ist eine Mofa‑Prüfbescheinigung vorgeschrieben. Diese ist kein Führerschein, sondern ein eigener Nachweis (Theorie, Mindestalter i. d. R. 15 Jahre). Ausnahme: Geboren vor 01.04.1965 – dann ist keine Prüfbescheinigung erforderlich.

Typische Beispiele:

  • gedrosselte Zweiräder bis 25 km/h

  • ausgewählte dreirädrige 25‑km/h‑Fahrzeuge (Klasse L2e‑P/L2e‑U)

Nicht führerscheinfrei: 25‑km/h‑Autos gibt es rechtlich nicht. Für 45 km/h (L6e) braucht man Klasse AM (siehe Punkt 3).

Passende 25‑km/h‑Fahrzeuge bei uns:

Mitführen auf Fahrten: Prüfbescheinigung, Versicherungsnachweis, ABE/CoC (Kopie reicht meist).


3) 45‑km/h‑Fahrzeuge („Moped“, „Mopedauto“)

Benötigt: Fahrerlaubnis Klasse AM (ab 15 Jahren; im Ausland teilweise erst ab 16 gültig). Beispiele: Roller bis 45 km/h, Leichtkraftfahrzeuge (L6e) wie „Mopedautos“.

Bei uns relevant: E‑Trike CP‑3 (25/45 km/h) – in der 25‑km/h‑Variante mit Mofa‑Prüfbescheinigung, in der 45‑km/h‑Variante mit Klasse AM.


4) Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, bis 15 km/h)

Ohne Führerschein, wenn die gesetzliche Definition erfüllt ist: einsitzig und nach Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt.

  • 6 km/h Mobilitätshilfe (Praxis): In der Regel keine Fahrerlaubnis, keine Prüfbescheinigung, keine Zulassung, häufig keine Versicherungspflicht. Nutzung primär Gehweg (fußgängerähnlich); stets auf Sicht und Rücksicht.

  • Bis 15 km/h Krankenfahrstuhl: führerscheinfrei, aber Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen/‑plakette je nach Fahrzeug), Betriebserlaubnis/CoC mitführen. Mindestalter kann greifen (typisch 15 Jahre).

  • Geltende Einstufung: ergibt sich aus ABE/CoC. Bei Mehrsitzigkeit oder anderer Bauart kann Krankenfahrstuhl‑Status entfallen.

Passende Produkte:


5) Welche Unterlagen brauche ich unterwegs?

  • Versicherungsnachweis (Kennzeichen/Plakette)

  • Betriebserlaubnis/ABE oder CoC (Kopie genügt meist)

  • Mofa‑Prüfbescheinigung (falls 25 km/h)


6) Häufige Irrtümer – kurz aufgeklärt

  • „25‑km/h ist automatisch ohne alles.“Falsch. Oft ist eine Mofa‑Prüfbescheinigung vorgeschrieben. Die ist kein Führerschein.

  • „Kein Führerschein = keine Nachweise.“Falsch. Bei 25 km/h ist häufig die Prüfbescheinigung nötig; bei bis 15 km/h Krankenfahrstuhl ist Versicherung/ABE relevant.

  • „6‑km/h‑Mobilitätshilfen brauchen immer ein Kennzeichen.“Falsch. In der Praxis meist keine Versicherungspflicht.

  • „25‑km/h‑Autos sind führerscheinfrei.“Falsch. Autos sind nicht führerscheinfrei.

  • „45‑km/h‑Kabinenroller gehen ohne Führerschein.“Falsch. Dafür ist Klasse AM nötig.

  • „Jedes Seniorenmobil ist führerscheinfrei.“Nur wenn die Krankenfahrstuhl‑Kriterien erfüllt sind.


7) So finden Sie das passende Volta‑Fahrzeug

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7a) Unsere Modelle – führerscheinfrei fahren (Übersicht & Einordnung)

Hinweis vorab: „Führerscheinfrei“ heißt nicht automatisch „ohne Nachweis“. Für 25 km/h ist häufig eine Mofa‑Prüfbescheinigung nötig (sie ist kein Führerschein). Bei 6 km/h handelt es sich in der Praxis um Mobilitätshilfen (meist ohne Nachweise). Bei bis 15 km/h (Krankenfahrstuhl) ist Versicherung/ABE erforderlich.

A) 6 km/h (Mobilitätshilfe)

B) Bis 15 km/h (Krankenfahrstuhl, einsitzig)

C) 25 km/h – 2‑Rad (Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich)

D) 25 km/h – 3‑Rad (Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich)

E) 25 km/h – 4‑Rad (Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich)

Wichtig: Ob Ihr Fahrzeug als Mofa/25 km/h oder Krankenfahrstuhl eingestuft ist, ergibt sich verbindlich aus ABE/CoC. Bitte führen Sie Versicherungsnachweis und die erforderlichen Dokumente mit.


7b) Schnellvergleich (rechtlich)

Kategorie Typische Geschwindigkeit Fahrerlaubnis Prüfbescheinigung Versicherung Wo fahren?*
Mobilitätshilfe 6 km/h meist – Gehweg/verkehrsberuhigt
Krankenfahrstuhl (einsitzig) bis 15 km/h Ja Fahrbahn/Radweg (Gehweg nur, wenn zulässig)
Mofa/Leichtfahrzeug 25 km/h kein Führerschein Ja (Ausnahme vor 01.04.1965) Ja Fahrbahn/Radweg
Leichtfahrzeug (L6e), Roller 45 km/h Klasse AM Ja Fahrbahn

*Abhängig von Fahrzeugpapieren/örtlichen Regeln.


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| Mobilitätshilfe | 6 km/h | – | – | meist – | Gehweg/verkehrsberuhigt |
| Krankenfahrstuhl (einsitzig) | bis 15 km/h | – | – | Ja | Fahrbahn/Radweg (Gehweg nur, wenn zulässig) |
| Mofa/Leichtfahrzeug | 25 km/h | kein Führerschein | Ja (Ausnahme vor 01.04.1965) | Ja | Fahrbahn/Radweg |
| Leichtfahrzeug (L6e), Roller | 45 km/h | Klasse AM | – | Ja | Fahrbahn |

*Abhängig von Fahrzeugpapieren/örtlichen Regeln.


8) FAQ (Kurz & präzise)

Ist eine Mofa‑Prüfbescheinigung ein Führerschein?
Nein. Es ist kein Führerschein, sondern ein eigener Nachweis für 25‑km/h‑Fahrzeuge.

Kein Führerschein – brauche ich dann gar nichts?
Nicht unbedingt. Bei 25 km/h ist häufig eine Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich. Bei 6 km/h Mobilitätshilfen meist gar nichts. Bei bis 15 km/h (Krankenfahrstuhl) Versicherung und Betriebserlaubnis/CoC nötig.

Brauche ich für E‑Scooter einen Führerschein?
Nein. Mindestalter 14, Versicherung/Plakette & ABE nötig.

Sind 25‑km/h‑Autos führerscheinfrei?
Nein.

Was ist mit 45‑km/h?
Dafür braucht man Klasse AM (ab 15 Jahren, im Ausland oft erst ab 16 gültig).

Ist jedes Seniorenmobil führerscheinfrei?
Nur, wenn es einsitzig ist, bis 15 km/h und zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt ist (“Krankenfahrstuhl”).


Rechtlicher Hinweis (bitte lesen)

Dieser Ratgeber wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (Stand: 30.09.2025). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Vorgaben können sich ändern; Informationen können je nach Fahrzeugtyp (z. B. L2e‑P/L2e‑U, L6e, Krankenfahrstuhl) und Betriebserlaubnis/CoC abweichen. Verbindlich sind stets die gültigen Gesetze/Verordnungen, die Einträge in Ihren Fahrzeugpapieren sowie Auskünfte der zuständigen Behörden (z. B. Zulassungsstelle, Polizei).

Kernnormen/Leitfäden (Auszug):

  • FeV § 4 – Erlaubnispflicht & Ausnahmen (Mofa, Elektrokleinstfahrzeuge, Krankenfahrstühle)

  • FeV § 5Mofa‑Prüfbescheinigung (Prüfungs‑/Mitführpflicht, Ausnahmen)

  • eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (Mindestalter 14, keine Fahrerlaubnispflicht)

  • Praxisleitfäden: ADAC‑Ratgeber zu Mofa/AM/E‑Mobilen; Hinweise diverser Versicherer zu Versicherungspflichten (z. B. Krankenfahrstuhl > 6 km/h)

Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten. Für individuelle Fragen kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen unverbindlich weiter.


 

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