Begriffe klar erklärt!
Führerschein vs. Prüfbescheinigung (Mofa): Eine Mofa‑Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Sie ist ein separater Nachweis speziell für Fahrzeuge bis 25 km/h (z. B. Mofa, bestimmte drei‑/vierrädrige Fahrzeuge). Kein Führerschein bedeutet nicht, dass keine Prüfbescheinigung erforderlich ist. Für viele 25‑km/h‑Modelle ist die Prüfbescheinigung Pflicht.
6‑km/h‑Mobilitätshilfe: Sehr langsame, für den Gehweg geeignete Elektrorollstühle/Elektromobile (ca. 6 km/h) gelten als Mobilitätshilfen. In der Praxis keine Fahrerlaubnis, keine Prüfbescheinigung, keine Zulassung und meist keine Versicherungspflicht (Details je nach Fahrzeugtyp und Versicherer).
15‑km/h‑Krankenfahrstuhl: Einsitzig, für körperlich behinderte Personen bestimmt; führerscheinfrei, aber Versicherung und Betriebserlaubnis/ABE/CoC nötig. Mindestalter kann greifen (in der Praxis häufig 15 Jahre).
Kurzfassung: Ganz ohne irgendeine Berechtigung darf man in Deutschland nur sehr wenige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Häufig gilt: kein Führerschein nötig, aber z. B. Mofa‑Prüfbescheinigung, Mindestalter oder Einstufung als motorisierter Krankenfahrstuhl. Hier erklären wir’s kompakt, rechtssicher und mit Beispielen – inklusive Links zu passenden Volta‑Fahrzeugen.
1) Elektrokleinstfahrzeuge (E‑Scooter)
Erlaubt ohne Führerschein.
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Mindestalter: 14 Jahre
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Pflicht: Versicherungsplakette & Betriebserlaubnis
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Helm: empfohlen (keine Pflicht)
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Wo fahren? Radweg/ Fahrbahn; nicht Gehweg
Passende Produkte bei uns:
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Ersatz‑ & Verschleißteile, z. B. Reifen 16 × 2.50 Zoll
Rechtsgrundlage: eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung). Details siehe Abschnitt „Rechtlicher Hinweis“.
2) Mofa / 25‑km/h‑Kleinstfahrzeuge
Grundsatz (sehr wichtig): Führerscheinfrei ≠ ohne Nachweis. Für viele 25‑km/h‑Fahrzeuge ist eine Mofa‑Prüfbescheinigung vorgeschrieben. Diese ist kein Führerschein, sondern ein eigener Nachweis (Theorie, Mindestalter i. d. R. 15 Jahre). Ausnahme: Geboren vor 01.04.1965 – dann ist keine Prüfbescheinigung erforderlich.
Typische Beispiele:
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gedrosselte Zweiräder bis 25 km/h
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ausgewählte dreirädrige 25‑km/h‑Fahrzeuge (Klasse L2e‑P/L2e‑U)
Nicht führerscheinfrei: 25‑km/h‑Autos gibt es rechtlich nicht. Für 45 km/h (L6e) braucht man Klasse AM (siehe Punkt 3).
Passende 25‑km/h‑Fahrzeuge bei uns:
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E‑Lastendreiräder 25 km/h: VT5 Kompakt, Cargo Volt
Mitführen auf Fahrten: Prüfbescheinigung, Versicherungsnachweis, ABE/CoC (Kopie reicht meist).
3) 45‑km/h‑Fahrzeuge („Moped“, „Mopedauto“)
Benötigt: Fahrerlaubnis Klasse AM (ab 15 Jahren; im Ausland teilweise erst ab 16 gültig). Beispiele: Roller bis 45 km/h, Leichtkraftfahrzeuge (L6e) wie „Mopedautos“.
Bei uns relevant: E‑Trike CP‑3 (25/45 km/h) – in der 25‑km/h‑Variante mit Mofa‑Prüfbescheinigung, in der 45‑km/h‑Variante mit Klasse AM.
4) Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, bis 15 km/h)
Ohne Führerschein, wenn die gesetzliche Definition erfüllt ist: einsitzig und nach Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt.
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6 km/h Mobilitätshilfe (Praxis): In der Regel keine Fahrerlaubnis, keine Prüfbescheinigung, keine Zulassung, häufig keine Versicherungspflicht. Nutzung primär Gehweg (fußgängerähnlich); stets auf Sicht und Rücksicht.
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Bis 15 km/h Krankenfahrstuhl: führerscheinfrei, aber Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen/‑plakette je nach Fahrzeug), Betriebserlaubnis/CoC mitführen. Mindestalter kann greifen (typisch 15 Jahre).
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Geltende Einstufung: ergibt sich aus ABE/CoC. Bei Mehrsitzigkeit oder anderer Bauart kann Krankenfahrstuhl‑Status entfallen.
Passende Produkte:
5) Welche Unterlagen brauche ich unterwegs?
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Versicherungsnachweis (Kennzeichen/Plakette)
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Betriebserlaubnis/ABE oder CoC (Kopie genügt meist)
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Mofa‑Prüfbescheinigung (falls 25 km/h)
6) Häufige Irrtümer – kurz aufgeklärt
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„25‑km/h ist automatisch ohne alles.“ ➜ Falsch. Oft ist eine Mofa‑Prüfbescheinigung vorgeschrieben. Die ist kein Führerschein.
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„Kein Führerschein = keine Nachweise.“ ➜ Falsch. Bei 25 km/h ist häufig die Prüfbescheinigung nötig; bei bis 15 km/h Krankenfahrstuhl ist Versicherung/ABE relevant.
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„6‑km/h‑Mobilitätshilfen brauchen immer ein Kennzeichen.“ ➜ Falsch. In der Praxis meist keine Versicherungspflicht.
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„25‑km/h‑Autos sind führerscheinfrei.“ ➜ Falsch. Autos sind nicht führerscheinfrei.
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„45‑km/h‑Kabinenroller gehen ohne Führerschein.“ ➜ Falsch. Dafür ist Klasse AM nötig.
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„Jedes Seniorenmobil ist führerscheinfrei.“ ➜ Nur wenn die Krankenfahrstuhl‑Kriterien erfüllt sind.
7) So finden Sie das passende Volta‑Fahrzeug
Einsatzprofil wählen
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Alltag & kurze Wege, Gehweg‑geeignet ➜ 6‑km/h‑Seniorenmobil → zum Beispiel dieses Modell
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Stadt & kurze Landstraßen, mit Prüfbescheinigung ➜ 25‑km/h‑Dreirad → APM2 / VM4
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Transport/Lasten ➜ 25‑km/h‑Lastendreirad → VT5 Kompakt / Cargo Volt
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Mehr Tempo (mit AM) ➜ 45‑km/h‑Leichtfahrzeug → E‑Trike CP‑3 (45 km/h)
Beliebtes Zubehör
7a) Unsere Modelle – führerscheinfrei fahren (Übersicht & Einordnung)
Hinweis vorab: „Führerscheinfrei“ heißt nicht automatisch „ohne Nachweis“. Für 25 km/h ist häufig eine Mofa‑Prüfbescheinigung nötig (sie ist kein Führerschein). Bei 6 km/h handelt es sich in der Praxis um Mobilitätshilfen (meist ohne Nachweise). Bei bis 15 km/h (Krankenfahrstuhl) ist Versicherung/ABE erforderlich.
A) 6 km/h (Mobilitätshilfe)
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4‑Rad E‑Seniorenmobil faltbar 6 km/h → https://volta-motors.de/4-rad-e-seniorenmobil-faltbar-6-km-h/
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Praxis: i. d. R. keine Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung/Zulassung; oft keine Versicherungspflicht.
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B) Bis 15 km/h (Krankenfahrstuhl, einsitzig)
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4‑Rad E‑Seniorenmobil 6–15 km/h → https://volta-motors.de/4-rad-e-seniorenmobil-6-15-km-h/
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Führerscheinfrei, aber Versicherung + ABE/CoC nötig; Mindestalter kann greifen (häufig 15 Jahre).
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C) 25 km/h – 2‑Rad (Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich)
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E‑Roller VSX 25 km/h → https://volta-motors.de/e-roller-vsx-25km-h/
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E‑Moped VSM 25 km/h (2‑in‑1) → https://volta-motors.de/e-moped-vsm-25km-h-2in1/
D) 25 km/h – 3‑Rad (Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich)
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Cargo Volt DUO 3.0 kW (25/45 km/h) → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-cargo-volt-duo-25-45-km-h-3-0kw/
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Cargo Volt 3.0 kW (25 km/h) → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-cargo-volt-25-km-h-3-0kw/
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Kabinenroller T414 1.5 kW (3‑Rad) → https://volta-motors.de/e-kabinenroller-3-rad-t414-1-5kw/
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E‑Trike CP‑7 Cross 4.0 kW (25/45 km/h) → https://volta-motors.de/e-trike-cp-7-cross-4-0-kw-25km-h-45km-h/
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E‑Trike CP‑7 4.0 kW (25/45 km/h) → https://volta-motors.de/e-trike-cp-7-4-0-kw-25km-h-45km-h/
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E‑Trike CP‑3 2.0 kW (25/45 km/h) → https://volta-motors.de/e-trike-cp-3-25km-h-45km-h-2-0-kw/
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VT5 Pro 3.5 kW → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-vt5-pro-3-5kw/
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VT5 Kabine 3.9 kW (dunkelrot) → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-vt5-kabine-39kw-dunkelrot/
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VT5 3.9 kW (dunkelrot) → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-vt5-39kw-dunkelrot/
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VT5 mini 1.6 kW → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-vt5-mini-16kw/
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APEC APT4 1.0 kW → https://volta-motors.de/e-lastendreirad-apec-apt4-1-0kw/
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Seniorenmobil APM5 25 km/h → https://volta-motors.de/3-rad-seniorenmobil-apm5-25-km-h/
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Seniorenmobil NEO 25 km/h → https://volta-motors.de/3-rad-seniorenmobil-neo-25-km-h/
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Seniorenmobil VM4 25 km/h → https://volta-motors.de/3-rad-seniorenmobil-vm4-25km-h/
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Seniorenmobil APM2 25 km/h → https://volta-motors.de/3-rad-seniorenmobil-apm2-25-km-h/
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Seniorenmobil VISTA 25 km/h (3‑Rad) → https://volta-motors.de/3-rad-seniorenmobil-vista-25-km-h/
E) 25 km/h – 4‑Rad (Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich)
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Seniorenmobil VISTA 25 km/h (4‑Rad) → https://volta-motors.de/4-rad-seniorenmobil-vista-25-km-h/
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Seniorenmobil VM6 25 km/h → https://volta-motors.de/4-rad-seniorenmobil-vm6-25-km-h/
Wichtig: Ob Ihr Fahrzeug als Mofa/25 km/h oder Krankenfahrstuhl eingestuft ist, ergibt sich verbindlich aus ABE/CoC. Bitte führen Sie Versicherungsnachweis und die erforderlichen Dokumente mit.
7b) Schnellvergleich (rechtlich)
Kategorie | Typische Geschwindigkeit | Fahrerlaubnis | Prüfbescheinigung | Versicherung | Wo fahren?* |
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Mobilitätshilfe | 6 km/h | – | – | meist – | Gehweg/verkehrsberuhigt |
Krankenfahrstuhl (einsitzig) | bis 15 km/h | – | – | Ja | Fahrbahn/Radweg (Gehweg nur, wenn zulässig) |
Mofa/Leichtfahrzeug | 25 km/h | kein Führerschein | Ja (Ausnahme vor 01.04.1965) | Ja | Fahrbahn/Radweg |
Leichtfahrzeug (L6e), Roller | 45 km/h | Klasse AM | – | Ja | Fahrbahn |
*Abhängig von Fahrzeugpapieren/örtlichen Regeln.
Kostenlose Beratung & Probefahrt?
Schreib uns kurz – wir klären in 2–3 Minuten, welche Nachweise du brauchst und welche Modelle passen.
📞 +49 6181 3698350 · ✉️ Kontakt
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| Mobilitätshilfe | 6 km/h | – | – | meist – | Gehweg/verkehrsberuhigt |
| Krankenfahrstuhl (einsitzig) | bis 15 km/h | – | – | Ja | Fahrbahn/Radweg (Gehweg nur, wenn zulässig) |
| Mofa/Leichtfahrzeug | 25 km/h | kein Führerschein | Ja (Ausnahme vor 01.04.1965) | Ja | Fahrbahn/Radweg |
| Leichtfahrzeug (L6e), Roller | 45 km/h | Klasse AM | – | Ja | Fahrbahn |
*Abhängig von Fahrzeugpapieren/örtlichen Regeln.
8) FAQ (Kurz & präzise)
Ist eine Mofa‑Prüfbescheinigung ein Führerschein?
Nein. Es ist kein Führerschein, sondern ein eigener Nachweis für 25‑km/h‑Fahrzeuge.
Kein Führerschein – brauche ich dann gar nichts?
Nicht unbedingt. Bei 25 km/h ist häufig eine Mofa‑Prüfbescheinigung erforderlich. Bei 6 km/h Mobilitätshilfen meist gar nichts. Bei bis 15 km/h (Krankenfahrstuhl) Versicherung und Betriebserlaubnis/CoC nötig.
Brauche ich für E‑Scooter einen Führerschein?
Nein. Mindestalter 14, Versicherung/Plakette & ABE nötig.
Sind 25‑km/h‑Autos führerscheinfrei?
Nein.
Was ist mit 45‑km/h?
Dafür braucht man Klasse AM (ab 15 Jahren, im Ausland oft erst ab 16 gültig).
Ist jedes Seniorenmobil führerscheinfrei?
Nur, wenn es einsitzig ist, bis 15 km/h und zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmt ist (“Krankenfahrstuhl”).
Rechtlicher Hinweis (bitte lesen)
Dieser Ratgeber wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt (Stand: 30.09.2025). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Vorgaben können sich ändern; Informationen können je nach Fahrzeugtyp (z. B. L2e‑P/L2e‑U, L6e, Krankenfahrstuhl) und Betriebserlaubnis/CoC abweichen. Verbindlich sind stets die gültigen Gesetze/Verordnungen, die Einträge in Ihren Fahrzeugpapieren sowie Auskünfte der zuständigen Behörden (z. B. Zulassungsstelle, Polizei).
Kernnormen/Leitfäden (Auszug):
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FeV § 4 – Erlaubnispflicht & Ausnahmen (Mofa, Elektrokleinstfahrzeuge, Krankenfahrstühle)
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FeV § 5 – Mofa‑Prüfbescheinigung (Prüfungs‑/Mitführpflicht, Ausnahmen)
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eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (Mindestalter 14, keine Fahrerlaubnispflicht)
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Praxisleitfäden: ADAC‑Ratgeber zu Mofa/AM/E‑Mobilen; Hinweise diverser Versicherer zu Versicherungspflichten (z. B. Krankenfahrstuhl > 6 km/h)
Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer und Abweichungen vorbehalten. Für individuelle Fragen kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen unverbindlich weiter.

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